Aufruf an alle Hundebesitzerinnen und –besitzer
Aus gegebenem Anlass möchten wir alle „Herrchen“ und „Frauchen“ darauf hinweisen, dass die Hinterlassenschaften ihrer treuen Begleiter auf vier Pfoten umgehend entfernt werden müssen.
Dies gilt sowohl innerorts, als auch außerhalb auf Wirtschaftswegen.
Die Beseitigung des Hundekots ist nicht nur aus hygienischen und ästhetischen
Gründen geboten, sondern auch eine Rechtspflicht.
Wer innerorts seiner Pflicht nicht nachkommt, begeht einen Verstoß gegen die
Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde, auf den Wirtschaftswegen wird dies durch die gemeindliche Wirtschaftswegesatzung geregelt.
Werden Verstöße angezeigt, können diese mit einem Bußgeld belegt werden.
Im Sinne eines guten Miteinanders rufen wir Sie daher auf, sich beim Ausführen von Hunden auch um die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu kümmern. Ihre
Mitmenschen werden es Ihnen danken!
Des Weiteren wurden in der Vergangenheit immer wieder Verstöße gegen das sich aus der Gefahrenabwehrverordnung ergebende Anleingebot gemeldet.
Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass in der bebauten Ortslage in der
Verbandsgemeinde Freinsheim grundsätzlich Hunde anzuleinen sind.
Außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde ebenfalls anzuleinen, sofern sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
– örtliche Ordnungsbehörde –